Hilfsfonds – finanzielle Unterstützung beantragen

Guan Yin, China 1100–1200, Rijksmuseum Amsterdam
Der Dharma war zu Lebzeiten Buddhas allen zugänglich. Wenn du dein Familienleben hinter dir gelassen hattest und eingetreten warst, musstest du dir keine Sorgen um deinen Lebensunterhalt machen. In Asien ist dies immer noch der Fall. Es gibt viele Tempel, in denen man als Laie trainieren kann; man bezahlt so viel, wie man sich leisten kann. In unserer Gesellschaft gibt es nicht viele Menschen, die eintreten. Gleichzeitig können sich viele Menschen nicht ohne Weiteres einen Zen-Kurs in Noorder Poort leisten, schon gar nicht mehrere im Jahr. Das ist schade, denn es wäre schön, wenn Zen-Kurse für alle zugänglich wären, auch für Menschen, die über geringe finanzielle Mittel verfügen.
Deshalb hat Noorder Poort einen Hilfsfonds eingerichtet. Die Idee ist, dass wohlhabendere Menschen Geld zur Unterstützung von Menschen einzahlen, die sich kein Sesshin oder einen anderen Zen-Kurs leisten können.
Wenn Du finanzielle Unterstützung aus dem Hilfsfonds zur Teilnahme an einem Sesshin beantragen möchtest, dann bitten wir dich darum, erst diesen Antrag zu stellen bevor du dich für das Sesshin anmeldest. Für die Beteiligten ist es angenehm, wenn du den Antrag für den Hilfsfonds spätestens 6 (sechs) Wochen vor Beginn des Sesshin einreichst.
Wenn du dich zu einem Sesshin anmeldest, dann auch immer bitte unter der Angabe über das Textfeld im Anmeldeformular, dass du einen Hilfsfondsantrag gestellt hast oder stellen möchtest.
Wenn Sie finanzielle Unterstützung aus dem Fonds beantragen möchten, laden Sie bitte dieses Formular herunter, füllen es aus und senden es an .
Jeder Antrag wird vertraulich behandelt. Ein Ausschuss aus zwei Personen wird prüfen, ob dem Antrag stattgegeben werden kann; Sie werden innerhalb von drei Wochen über die Entscheidung zu Ihrem Antrag informiert werden.
Die Inanspruchnahme des Hilfsfonds ist an folgende Bedingungen geknüpft:
— Finanzielle Zuwendungen können nur erteilt werden, wenn der Fonds über hinreichende Mittel verfügt (diese beruhen auf Spenden).
— Sie bezahlen mindestens 30% der Kosten selbst.
Die Satzung zum Hilfsfonds findet sich hier.
Quelle: BeurZEN-fonds – aanvragen